AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 – Gegenstand
Infratec Plus GmbH ermöglicht das Versenden von Kurzmitteilungen. Dies umfasst das Leistungsspektrum im Bereich SMS-Versand. Darüber hinaus bietet die EDNT GmbH Ihren Kunden noch weitere Applikationen, die diesem Gegenstand zulaufen.

§ 2 – Leistungen von SMS-Alert
1. Infratec Plus GmbH stellt dem Kunden eine SMS-Schnittstelle zur Verfügung, über die Sie SMS-Nachrichten auf der Basis von Standard-Internetprotokollen, wie beschrieben, anliefert.

2. Infratec Plus GmbH übergibt die durch den Kunden übergebenen Kurzmitteilungen an die entsprechenden GSM-Netzbetreiber. Infratec Plus GmbH ist frei in der Wahl der Art der Übergabe und Wahl der Wege der Übergabe bis zu den Netzbetreibern.

3. Infratec Plus GmbH übernimmt die Überprüfung der Berechtigung zur Anlieferung der SMS-Nachrichten zur technischen SMS-Schnittstelle durch eine Überprüfung der zugeteilten Kundendaten, haftet jedoch nicht für Schäden, die durch Fehler bei der Überprüfung entstehen können.

4. Infratec Plus GmbH übernimmt keine Gewähr für den Versand der SMS an Mobilfunkgeräte und den Empfang der SMS durch Mobilfunkgeräte, da dies im alleinigen Verantwortungsbereich der GSM-Netzbetreiber liegt. Infratec Plus GmbH haftet nicht für Schäden in Folge von verzögerter oder unterbliebener Auslieferung von SMS. Dies auch insbesondere für den falschen Versand der SMS-Nachrichten.

5. Sämtliche über SMS-Alert versendeten SMS-Nachrichten werden vollständig in der Datenbank gespeichert und stehen für Auswertungen dem Kunden zur Verfügung.

6. Infratec Plus übernimmt keine Haftung in Folge von höherer Gewalt und aufgrund unvorhersehbarer und unvermeidbarer Ereignisse, die nicht der Kontrolle der Infratec Plus GmbH unterliegen. Zu derartigen Ereignissen zählen unter anderem Krieg, Netzwerk- und Serverfehler, länger anhaltender Stromausfall, extreme Witterungsbedingungen, Streiks oder andere Konflikte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, Störungen im Internetdatentransfer, fehlgeschlagene Übermittlungen, Sabotage oder andere Ereignisse außerhalb des Ermessens der Infratec Plus GmbH.

§ 3 - Aufgaben des Kunden
1. Der Kunde hat auf eigene Kosten dafür Sorge zu tragen, dass die Parameter der technischen Schnittstelle zur Anlieferung der SMS erfüllt und eingehalten werden.

2. Der Kunde verpflichtet sich, die Kapazität des Nachrichtenaufkommens von insgesamt maximal 8.000 Nachrichten je Stunde nicht zu überschreiten. Nur auf besonderen Wunsch stellt die Infratec Plus GmbH eine größere Menge zur Verfügung. Dies ist jedoch nur bei vorheriger, schriftlicher Absprache möglich.

3. Der Kunde verpflichtet sich und sichert ausdrücklich zu, eine aktive Nutzung der SMS-Schnittstelle, d.h. eine Versendung von Nachrichten, in jedem Einzelfall nur mit Einwilligung des jeweils betroffenen Nachrichtenempfängers vorzunehmen. Der Kunde weist der Infratec Plus GmbH auf Verlangen nach, dass eine Einwilligung vorgelegen hat bzw. zwischen dem Kunden und dem Empfänger der SMS ein Vertragsverhältnis bestand, das im Innenverhältnis zum Versand der Kurzmitteilungen berechtigt.

4. Der Kunde verpflichtet sich, geeignete technische Maßnahmen zu treffen, um eine missbräuchliche Nutzung der SMS-Schnittstelle durch unbefugte Dritte zu verhindern. Hierzu gehören auch die Benutzerdaten und insbesondere das zugeteilte Passwort, welches durch den Kunden auch manuell geändert werden kann.

5. Der Kunde verpflichtet sich, SMS-Nachrichten, die folgende Informationen enthalten, nicht über die SMS-Schnittstelle von Infratec Plus GmbH zu versenden:
- dem Strafgesetzbuch zuwiderlaufen;
- die Grundrechte der BRD missachten oder gegen diese verstoßen;
- Themen und Inhalte, die diffamierend sexuelle, rassistische oder im besonderen zu Minderheiten diskriminierenden Bezug haben;
- Werbung beinhalten, es sei denn, der Empfänger ist mit der Zusendung einverstanden

6. Verstößt der Kunde bereits beim ersten Mal gegen die in den Absätzen 3., 4. und 5. getroffenen Regelungen, ist die Infratec Plus GmbH berechtigt, den Kunden fristlos zu kündigen. Alle Kosten und Ansprüche, die der EDNT GmbH durch eine solche Verletzung entstehen können, hat der Kunde zu tragen.

Wird der Dienst für so genannte SMS-Bomben oder ähnliche Dienste (Massen-Spam, sexuelle Spam-SMS ect.) benutzt, ist die Infratec Plus GmbH berechtigt, ab dem ersten Verstoß pro Anzeige 150,00 Euro plus MwSt. vom Kunden zu verlangen.
Gleiches gilt auch für jegliche Anzeige, die berechtigterweise zur Infratec Plus GmbH betragen wird.

7. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Inhalte der versandten SMS. Oben genannte Regelungen dienen dem Schutze der Infratec Plus GmbH im Falle einer Streitigkeit mit oder durch Dritte, welche durch den Kunden verursacht wurde. Dem Kunden obliegt es, die Infratec Plus GmbH von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese aus der Ausführung des Vertrags gegen die Infratec Plus GmbH geltend machen.

8. Die Infratec Plus GmbH ist nicht verpflichtet, SMS-Nachrichten daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden oder in Paragraph 5 aufgeführte Inhalte beinhalten.

9. Die beim Verbindungsaufbau und der Übertragung von Kurznachrichten zur SMS-Schnittstelle von Infratec Plus GmbH entstehenden Leitungs- und Übertragungskosten werden durch den Kunden getragen.

10. Für die Sicherheit der dem Kunde von Infratec Plus GmbH zugeteilten Account-Zugänge und Passwörter ist dieser selbst verantwortlich. Der Kunde haftet in vollem Umfang für Schäden und Kosten die durch die missbräuchliche Nutzung oder Nutzung durch Dritte oder Script- und/oder Übertragungsfehler, die seitens des Kunden entstehen.

11. Durch die Bestellung geht der Kunde einen rechtskräftigen Kaufvertrag ein. Da es sich um eine individuelle Dienstleistung handelt, die der Kunde bereits vor der Bestellung prüfen kann, tritt bei der Infratec Plus GmbH das Fernabsatzgesetz nicht in Kraft. Der Vertrag ist bindend.

§ 4 – Ansprechpartner
1. Ansprechpartner für den technischen Versand ist Infratec Plus GmbH.

§ 5 – Vergütung
1. Die Preise richten sich nach der im Angebot vereinbarten Höhe. Nicht benannte Preise werden nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet.

2. Die Infratec Plus GmbH erstellt die Rechnung aufgrund Ihrer Bestellung.

3. Hat der Kunde bis zum Fälligkeitsdatum offene Positionen nicht beglichen, ist die Infratec Plus GmbH berechtigt, die in diesen AGB geregelte Leistungserbringung zu unterbrechen und weitere Maßnahmen zur Verhinderung wachsenden Schadens zu treffen und /oder den Vertrag frist- und entschädigungslos zu kündigen. Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die Infratec Plus GmbH durch einen Zahlungsverzug entstehen. Für jede versandte Mahnung werden Mahngebühren in Höhe von 5,00 (fünf) EUR zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.

4. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass für die Ankündigung von Preisänderungen, Änderungen an der Schnittstelle sowie Rechnungsstellung durch Infratec Plus GmbH die Benachrichtigung des Kunden bzw. der Versand via E-Mail ausreicht.

5. Eine Rechnungsstellung erfolgt bei Bestellung. Rechnungen sind rein Netto (ohne Abzüge) und – sofern nicht anders angegeben - innerhalb von 5 (fünf) Tagen zahlbar. Sollte die Zahlung binnen dieser Zeit nicht eintreffen oder durch ein glaubwürdiges Exemplar belegt werden, so ist Infratec Plus GmbH berechtigt, den Account einzufrieren, um weiteren Schaden zu verhindern.

§ 6 – Vertraulichkeit
1. Alle Informationen und Dokumente, die dem Kunden im Rahmen der Verhandlungen und/oder Gesprächen von der Infratec Plus GmbH zur Verfügung gestellt werden, sowie Preislisten und vertragliche Vereinbarungen sind streng vertraulich zu behandeln. Dies gilt für die Zeit der Vertragsanbahnung, während der gesamten Vertragslaufzeit sowie nach Beendigung des Vertrages. Werbung in jeglicher Form für die Infratec Plus GmbH ist selbstverständlich legitim, verwendet werden dürfen alle Informationen, die auch auf der Website zu finden sind. Dies gilt nicht für Informationen, die bereits bekannt sind oder von Gesetz wegen oder infolge einer gerichtlichen Entscheidung veröffentlicht werden müssen.

2. Die Zusammenarbeit zwischen dem Kunde und der Infratec Plus GmbH wird unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben erfolgen. Der Kunde erkennt an, dass trotz etwaiger Kenntniserlangung von Lieferanten oder Kunden der Infratec Plus GmbH ein direkter Vertragsabschluss unter der Umgehung der Infratec Plus GmbH lediglich nach schriftlicher Zustimmung durch die Infratec Plus GmbH zulässig ist. Insbesondere wird es der Kunde unterlassen, wissentlich mit bestehenden Kunden und Lieferanten Infratec Plus GmbH hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Leistungen zu Verkaufsgesprächen in Kontakt zu treten oder diese abzuwerben. Der Kunden- und Lieferantenschutz erstreckt sich über die Vertragslaufzeit hinaus auch auf einen Zeitraum von 3 Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Bei Verletzungen dieser AGB-Pflichten haftet der Vertragsbrüchige bis zur Höhe des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens.

3. Der Kunde erteilt der Infratec Plus GmbH die Erlaubnis, in Pressemitteilungen und zu sonstigen Werbezwecken als Referenzkunde genannt zu werden.

§ 7 – Schlussbestimmungen
1. Diese AGB unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Falls eine oder mehrere Vorschriften dieser AGB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, ist die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGBs davon nicht beeinflusst. Eine entsprechend unwirksame Klausel wird durch eine Klausel ersetzt werden, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt; dasselbe gilt im Fall einer Lücke.

3. Nebenabreden zu diesen AGBs wurden nicht getroffen, alle Ergänzungen zu diesen AGBs müssen schriftlich erfolgen und von den Parteien unterzeichnet sein. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Die Schriftform im Sinne dieses Vertrages wird durch Versendung von Dokumenten per Brief, Fax oder per E-Mail gewahrt.

4. Für den kaufmännischen Geschäftsverkehr wird als Erfüllungsort Bensheim  und als Gerichtsstand für alle mit dieser Lizenzvereinbarung in Zusammenhang stehenden Ansprüche wird das Amtsgericht Darmstadt vereinbart.